Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Zentralheizungs-, Lüftungs-, Klima, Sanitär- und Elektroanlagen
- Der Vertrag wird unter Einbeziehung der VOB geschlossen. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, die Vorschriften der VOB bei Vertragsabschluss bei uns einzusehen.
Art und Umfang der Leistung
- Für den lnhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder - soweit eine solche nicht vorliegt, dessen Angebot maßgebend.
- Die zum Angebot gehörenden Unterlagen - wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Durchbruchsangaben usw. sind - soweit nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet - nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht noch für einen anderen als den vereinbarten Zwecks benutzt werden.
- Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind.
- Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
Bauvorlagen und behördliche Genehmigungen
- Der Auftraggeber beschafft auf seine Kosten rechtzeitig die für die Ausführung und für den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen. Ist der Auftrag-nehmer ihm dabei behilflich, so trägt der Auftraggeber auch die dadurch entstehenden Kosten.
Preise und Zahlung
- Die Preise des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten Anlage.
- Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheits- preisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
- Die Umsatzsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Satz zusätzlich berechnet.
- Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen sind, werden Material und Lohn mit einem angemessenen Zuschlag berechnet.
- Tagelohnrechnungen müssen eine Woche nach Rechnungsdatum bezahlt werden.
- Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen mit 1% über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.
Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Soweit die Liefergegenstande wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an den Auftragnehmer.